Mitgliedschaft

Möchten Sie in Ihrer Schule Gesundheit fördern und/oder BNE umsetzen, von fachlicher Unterstützung profitieren und den Austausch mit anderen Schulen pflegen? Dann treten Sie unserem Netzwerk bei.

Der Beitritt in das Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen Zürich Volksschulen erfolgt in drei Schritten:

1. Vorgespräch

In einem Vorgespräch informiert eine Fachperson über das Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen und seine Bedeutung für die Schule. Die spezifischen Rahmenbedingungen der Schule werden mit der Schulleitung geklärt und das weitere Vorgehen für den Netzwerkbei-
tritt geplant.

2. Grundsatzentscheid in der Schulkonferenz

  • Schulleitung und Schulkonferenz entscheiden sich gemeinsam, für eine drei­- bis vierjährige Periode dem Netzwerk beizutreten. Dabei wählen sie zwischen einem der beiden Profile «gesundheitsfördernde» oder «nachhaltige» Schule.
  • Die Schulleitung mandatiert eine Steuergruppe. Aus dieser Gruppe absolviert mindestens eine Person die Weiterbildung «Unterwegs zur gesunden und  nachhaltigen Schule» (Weiterbildung zur Kontaktperson für Gesundheitsförderung und BNE) an der PH Zürich.

3. Impulsveranstaltung

An der Impulsveranstaltung legt die Schulleitung zusammen mit der Schulkonferenz die Ziele der Gesundheitsförderung oder BNE in der Schuleinheit fest und nimmt die geplanten Massnahmen in geeigneter Form ins Schulprogramm auf.

Während der drei- bis vierjährigen Mitgliedperiode setzt die Schule die Massnahmen schrittweise um. Sie hat dabei entsprechend dem gewählten Profil Anrecht auf Beratung durch die regionale  Suchtpräventionsstelle oder die Pädagogische Hochschule Zürich. Darüber hinaus steht sie im Austausch mit anderen Netzwerkschulen.

Nach drei resp. vier Jahren überprüft die Schule die Erreichung ihrer Ziele und entscheidet neu über den Verbleib im Netzwerk.

Zusätzliche Informationen

Kontakt

schulnetz21-vszh@phzh.ch

Koordination
Larissa Hauser
T +41 43 305 68 50

Administration
Sonja Bartusch
T +41 43 305 60 83

Downloads

Kontaktperson für Gesundheitsförderung und BNE

Entschädigung Kontaktperson